Deutschland

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten, geändert am 02.12.2006. Es setzt einschlägige Richtlinien der Europäischen Union um. Leitziele sind die Verhinderung von Diskriminierung und die Beseitigung von Diskriminierung wegen Rasse oder ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alters und/oder sexuellen Identität. Mehrfach-Diskriminierungen kommen häufig vor.

Die in manchen Wirtschaftskreisen befürchtete Klagewelle blieb aus. Das AGG steht eigentlich für Grundideen, die heutzutage nicht mehr wirklich umstritten sind: Gleichbehandlung, Teilhabe und Vielfalt - ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der sexuellen Identität, der Behinderung, der Religion oder der Weltanschuung. 

Hier können Sie das  AGG im Wortlaut runterladen.

Das Gender Kompetenz Zentrum der HU Berlin hat eine interessante Stellungnahme zum AGG herausgegeben, die hier runtergeladen werden kann.

Rechtsanwältin Marina Walz-Hildenbrand äußert sich zur "Zwangsheirat" anlässlich einer Anhörung des Ausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 19.06.2006; die Stellungnahme kann hier runtergeladen werden.

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