Europa

EUROPORAT

EUROPÄISCHE UNION

EU-Richtlinien sind rechtliche Mindeststandards, die Mitgliedstaaten (aktuell: 27) zwingend in inländisches Recht umzusetzen haben.

  • Antirassismusrichtlinie RL 2000/43 (PDF)
  • Gender-Richtlinie RL 2002/73 (PDF)
  • Rahmenrichtlinie Beschäftigung RL 2000/78 (PDF)
  • Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter RL 2004/113 (PDF)

Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsakten der EU, die im Kontext von Antidiskriminierung und Gleichbehandlung einzubeziehen sind.

Laut den Richtlinien sollen sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierungen geahndet werden. Letzteres meint Gesetze und Verordnungen, die objektiv für alle gelten, aber subjektiv in ihren Auswirkungen bestimmte Gruppen benachteiligen. Es geht allerdings nicht nur um Benachteiligungen, die von Institutionen oder vom Staat ausgehen, sondern auch um solche, die sich im privaten oder gesellschaftlichen Bereich abspielen. Dies ist eine neue Dimension, die über den bisherigen rechtlichen Rahmen weit hinausgeht.